
Das Ausmass an Gerechtigkeitssinn einer Gesellschaft erkennt man am Umgang mit den sozial Schwächsten.
Die Aufgabe der Sozialpolitik ist es, Gerechtigkeit herzustellen, wo sie nicht automatisch erfolgt. Deshalb muss die Sozialpolitik den Menschen vor jenen wirtschaftlichen Bedrohungen schützen, die man in aller Regel nicht individuell überwinden kann. Wichtige Beispiele sind Krankheit, Unfall, Invalidität, Arbeitslosigkeit, Alter und Mutterschaft. Grundsätzlich sind diese Hauptgefahren in der Schweiz heute durch den Bund geregelt, was auch richtig so ist.
Den Kantonen verbleibt der wichtige und schwierige Bereich der Sozialhilfe, wenn die Institute und Versicherungen des Bundes nicht oder nicht mehr zuständig sind. Ich vertrete in diesem Kernthema der Kantonspolitik eine gemässigte Haltung. Grundsätzlich muss sich Arbeit lohnen, d. h. Sozialhilfebezüger sollten finanziell nicht besser gestellt sein als Vollerwerbstätige. Im Gegenzug ist für mich auch klar, dass ein klar definiertes Minimum an Sozialhilfe in jedem Fall gewährleistet sein muss. Sozialhilfeabhängigkeit kann jede und jeden treffen. Da Sozialhilfebezüger kaum eine Lobby haben, ist es mir suspekt, aus angeblichen finanzpolitischen Gründen an diesem Minimum herumzuschrauben.